§ 1 Name und Sitz des Vereins
Der Verein führt den Namen „Kulturring Uplengen e.V.“ mit dem Sitz in Uplengen, er ist in das Vereinsregister einzutragen.
§ 2 Aufgaben des Vereines
Der Kulturring hat die Aufgabe, das kulturelle Leben in der Gemeinde Uplengen zu bereichern. Seine Arbeit ist überparteilich und nicht an eine bestimmte Konfession, Weltanschauung oder soziale Gruppe gebunden.
§ 3 Gemeinnützigkeit
§ 4 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01 und endet am 31.12.
§ 5 Mitgliedschaft
§ 6 Mitgliedsbeitrag
§7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
§8 Mitgliederversammlung
§9 Der Vorstand
§ 10 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Uplengen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Diese Satzung tritt mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
Uplengen, den 06.10.2021